Was kann man getrost ins Aufgabegepäck packen und was nimmt man besser ins Handgepäck? Und wie steht eigentlich die Versicherung dazu? Diese Fragen beantwortet ERV Schadenexpertin.
Von Ihrer Ägyptenreise zurückkehrend, musste unsere Kundin beim Öffnen ihrer Koffer mit Schrecken feststellen, dass die schöne, glitzernde Schmuckdose verschwunden war. Sie hatte sie in Kairo am Chan el-Chalili Basar gekauft und noch im Hotelzimmer freudig die teuren Perlenohrringe darin verstaut.
Diebstähle wie diese passieren. Nicht selten vergreift sich ein anderer an den Aufgabegepäckstücken von Fluggästen. Was kann man dagegen tun? Und wie soll man vorgehen, wenn's doch passiert?
"Wertvolle Gegenstände oder auch Gegenstände mit emotionalem Wert sollten, wenn möglich, im Handgepäck mitgeführt oder getragen werden", sagt unsere Schadenexpertin. Eine Deckungslücke im Versicherungsschutz kann nämlich entstehen, wenn wertvolle Gegenstände nicht ihrem Wert entsprechend verwahrt/aufbewahrt/verstaut werden.
Doch auch nicht wertvolle Gegenstände werden gestohlen, Koffer beschädigt oder zu spät ausgeliefert. Obwohl die Versicherung diese Schäden deckt, bleibt dennoch Frust und Verärgerung über das Geschehene. Wir haben Tipps, wie Sie - auch aus Versicherungssicht - sorgenfreier unterwegs sein können. Hier sind die Dos and Don’ts:
1. Zahnbürste/Zahnpasta
2. Unterwäsche
3. Badehose/Bikini
4. Die wichtigsten Hygieneartikel
5. Handyladekabel & Stromadapter
6. notwendigste Utensilien der Kinder