Ich bin vor Abreise am Coronavirus erkrankt. Zahlen Sie die Annullierungskosten meiner bereits gebuchten Reise?
ERV übernimmt die Annullationskosten für alle Reisen weltweit, wenn Sie vor Abreise infolge Krankheit nicht reisen können. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination versichert.
Was deckt meine aktuelle Versicherung (Jahresversicherung) in Bezug auf Covid ab?
ERV übernimmt die Annullationskosten für alle Reisen weltweit, wenn Sie vor Abreise infolge Krankheit nicht reisen können.
Bei eigener Erkrankung am Coronavirus während der Reise garantieren wir gemeinsam mit unserer Notrufzentrale Medicall die medizinische Betreuung, übernehmen die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder eine Verlängerung der Reise sowie allfällige Repatriierungskosten. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten individuellen Quarantäne bei Erkrankung bis max. CHF 1'500.- pro Person an der Zieldestination versichert. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination miteingeschlossen.
Um meine geplante Reise durchführen zu können, muss ich bereits vor Abreise einen negativen Test vorweisen. Da ich "genesen" bin, besteht das Risiko, dass dieser Test nach wie vor positiv ausfällt. Welche Kosten übernimmt ERV?
Falls Sie für die Einreise in das Reiseland einen negativen Test vorweisen müssen und dieser positiv ausfällt, übernimmt ERV die Annullierungskosten Ihrer Reise. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens 30 Tagen als genesen gelten.
Ich habe eine Reise gebucht und kann diese aufgrund von Reisebeschränkungen (z.B. Grenzschliessungen) nicht antreten. Sind die Annullierungskosten gedeckt?
Wenn Sie Ihre Reise aufgrund coronabedingter Reiserestriktionen wie Einreisesperren oder Quarantäne zum geplanten Zeitpunkt nicht antreten können, gewähren wir keine Annullierungskostendeckung. Dies gilt für die Jahresversicherung und das COVID-19 Zusatzpaket.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Durchführung der Reise verunmöglicht ist und die Reise vom Veranstalter abgesagt wird oder hätte abgesagt werden müssen, ist dieser zur Rückzahlung der Reisekosten verpflichtet. Entsprechend erlauben zahlreiche Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reedereien und Buchungsportale kostenlose Umbuchungen. Wenden Sie sich somit in erster Linie an den Veranstalter für eine Rückerstattung oder Umbuchung.
Die eigene Erkrankung am Coronavirus ist jederzeit unabhängig vom Buchungsdatum versichert, siehe auch Frage 1.
Was deckt das Covid-19 Zusatzpaket ab?
Bei Erkrankung an COVID-19 oder individueller Quarantäne während der Reise erhöht sich mit dem COVID-19 Zusatzpaket die Versicherungssumme der Mehrkosten für die Quarantäne auf CHF 3'000.- pro Person, respektive CHF 7'000.- pro Familie. Zudem sind medizinische Behandlungskosten im Falle einer Covid-Erkrankung bis CHF 1'000'000.- pro Person versichert.
Ich bin während der Reise am Coronavirus erkrankt oder wurde von den Behörden unter Quarantäne gesetzt, weil ich in Kontakt mit einer positiv getesteten Person war. Welche Kosten sind gedeckt?
Bei eigener Erkrankung am Coronavirus garantieren wir gemeinsam mit unserer Notrufzentrale Medicall die medizinische Betreuung, übernehmen die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder eine Verlängerung der Reise sowie allfällige Repatriierungskosten. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten individuellen Quarantäne an der Zieldestination versichert. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination miteingeschlossen.
Die Reisedestination verhängt eine Impfpflicht. Sind die Annullierungskosten versichert?
Im Rahmen des COVID-19 Zusatzpakets erstattet ERV die Kosten, wenn an der Reisedestination nach der Buchung der Reiseleistung eine unerwartete Impfpflicht oder die Pflicht für eine Auffrischungsimpfung verhängt wird.
Sollte eine Einreise hingegen mit einem negativen PCR-Test möglich sein, übernimmt ERV keine Kosten.