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Brauche ich eine Reiseversicherung?

Eine Frau umarmt ihr Kind am Strand.

14. Juni 2023

"Reiseversicherungen braucht es nicht; das deckt die Kreditkarte." – Diesen Satz hört man oft im Zusammenhang mit Reiseversicherungen. Teilweise trifft er zu, teilweise nicht. Hier erklären wir, worauf es bei einer Reiseversicherung ankommt.

Viele Kreditkarten haben Bausteine, welche man bei einer klassischen Reiseversicherung findet. Es gibt Karten, die ihren Inhaberinnen und Inhabern automatisch einen Reiseschutz bieten, und andere, bei denen man eine Reiseversicherung dazubuchen kann. Der Begriff "Reiseversicherung" ist in dem Zusammenhang meist mit Vorsicht zu geniessen. Auf welche Bausteine es im Ernstfall ankommt und worauf man sich achten sollte, wenn man eine Reiseversicherung abschliesst, erfahren Sie hier.

Unverzichtbare Bestandteile einer Reiseversicherung

Reiseversicherungen werden im Allgemeinen häufig mit Annullierungskostenversicherungen gleichgesetzt. Diese decken Kosten, die entstehen, wenn eine Reise gar nicht erst angetreten werden kann. Holt sich beispielsweise das Kind in der Schule eine Magendarmgrippe und die ganze Familie kann nicht verreisen, werden diese Kosten von einer Annullierungskostenversicherung gedeckt. Auf den ersten Blick erscheint die Annullierung als der höchste finanzielle Verlust, den man in den Ferien erleben kann. Denn alles, was investiert wurde, geht verloren. Wer sich mit dem Thema ausführlicher befasst, merkt schnell: Eine Annullierung gehört zu den kleineren Risiken in Zusammenhang mit einer Reise.

Grössere und viel wahrscheinlichere Gefahren sind alle gesundheitlichen Probleme, die während der Reise auftreten können. Sie sind sensitiv und können schnell kostenintensiv werden. Besonders hoch können Kosten bei Rettungs- und Bergungsaktionen, für die ärztliche Betreuung und Spitalaufenthalte im Ausland sowie die Rückführung in die Schweiz werden. Insbesondere Kinder und Kleinkinder führen schnell zu höheren Kosten, weil sie sofort in das Spital oder heimgeführt werden. 

Bestandteile, welche eine Reiseversicherung also unbedingt umfassen sollte, sind:

  • Annullierungsschutz
  • SOS-Schutz inkl. Repatriierung bei Reisezwischenfällen vor Ort (Soforthilfe im Ausland mit Nottransport nach Hause)
  • Such- und Bergungsaktionen
  • Arzt- und Spitalkosten (Heilungskosten)

Deckungssummen von zentraler Bedeutung

Neben den Deckungen sind die Deckungssummen auch von zentraler Bedeutung. Insbesondere im Bereich der Heilungskosten wird oftmals davon ausgegangen, dass die Schweizer Krankenkasse alles abdeckt. Die Grundversicherung übernimmt jedoch bei einer Behandlung im Ausland max. den doppelten Betrag, welcher eine gleichwertige Behandlung in der Schweiz kosten würde. Ein Beispiel: Eine notfallmässige Blinddarmoperation kann in Spanien bis zu CHF 25'000.- kosten und in der Schweiz kostet dieser Eingriff normalerweise CHF 4'500.- damit bleiben CHF 16'000.- am Versicherungsnehmenden hängen. Übrigens: Rücktransporte in die Schweiz werden von der Krankenkassen-Grundversicherung nicht finanziert. 

Auch im Bereich der Annullierungskosten kann es passieren, dass eine Reise zwar gedeckt ist, aber nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Beispiel: Die Reise hat CHF 5'000.- gekostet, die Versicherungssumme beträgt jedoch max. CHF 1'500.-. Oder es besteht ein Selbstbehalt, welcher bei jedem Schadenfall von der versicherten Person getragen wird.Neben den Versicherungsdeckungen müssen deshalb unbedingt auch die Versicherungssummen geprüft werden. 

Weitere Ausschlüsse

Nicht ausser Acht lassen darf man die Ausschlüsse bei Deckungen. Ein besonderes Augenmerk gilt den in der Versicherung eingeschlossenen resp. ausgeschlossenen Personen. Bei Kreditkarten kommt es vor, dass die Inhaberin oder der Inhaber der Kreditkarte nur bei Vorfällen finanziell entschädigt wird, welche die Person persönlich betreffen. Kann die Reise nicht angetreten werden, weil das eigene Kind, die Eltern oder eine mitreisende Person krank ist, ist es in dem Fall nicht gedeckt. Bei klassischen Reiseversicherungen wird dies in den allermeisten Fällen übernommen.

Bei manchen Kreditkartenversicherungen ist es zudem so, dass die Kosten nur übernommen werden, wenn die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Wenn nur ein Teil damit bezahlt wurde, wird auch nur ein Teil der Kosten übernommen. Ebenfalls möglich: Die Kosten werden nur übernommen, wenn direkt bei der Buchung der komplette Preis bezahlt wurde. Und falls nur eine Anzahlung geleistet wurde und zu einem späteren Zeitpunkt – beispielsweise vor Ort – die restlichen Kosten beglichen werden, wird die Versicherungsdeckung nicht vollumfänglich gelten.

Reicht also der Schutz einer Kreditkarte?

Abschliessend lässt sich sagen: Es gibt Reiseversicherungen, welche man über eine Kreditkarte buchen kann, die im gleichen Masse schützen, wie klassische Reiseversicherungen. Dies hängt jedoch stark vom Kartenanbieter und Ihrer Karte ab. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsdeckungen sowie die Bedingungen genau. Reiseversicherungen für jedes Bedürfnis finden Sie hier.

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