Die Reise ist geplant, die Tickets wurden gebucht – doch plötzlich fällt der Flug aus oder verspätet sich. Tritt eine solche Situation ein, ist dies meist unangenehm sowie frustrierend für die Betroffenen. Immerhin eine gute Nachricht: Oft können Sie in solchen Fällen eine Entschädigung fordern.
Wir zeigen Ihnen was Sie tun können, um einen Ausgleich zu erhalten.
Die Europäische Union regelt in Ihrer Verordnung Nr. 261/2004 die Rechte von Flugreisenden. Die Schweiz, Norwegen und Island haben diese Fluggastrechte übernommen.
Die Verordnung gilt:
Bei Flugannullierungen gilt, dass die Fluggesellschaft Ihnen den Ticketpreis erstattet und eine alternative Beförderung ermöglicht.
Wichtig: Keine Entschädigung erhalten Sie, wenn Ihnen die Annullierung mehr als zwei Wochen im Voraus mitgeteilt wird.
Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage im Voraus gestrichen wird, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistung sowie eventuell auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro.
Bei einem Ausfall wegen aussergewöhnlichen Umständen steht Ihnen keine Ausgleichszahlung zu. Betreuungs- und Unterstützungsleistung (Verpflegung oder Hotelübernachtung, wenn die Reise erst am nächsten Tag weitergehen kann) muss die Fluggesellschaft trotzdem erbringen.
Oft begründen Fluggesellschaften Verspätungen oder Annullierungen mit aussergewöhnlichen Umständen.
Als aussergewöhnliche Umstände gelten:
Nicht als aussergewöhnliche Umstände gelten:
Oft überbuchen Fluggesellschaften die Flugzeuge, weil in der Regel einige Tickets wieder storniert werden oder Fluggäste den Flug aus beliebigen Gründen nicht antreten. Vereinzelt gibt es Fälle, in denen Passagiere mit gültigen Tickets wegen der Überbuchung nicht mitfliegen können.
Im ersten Schritt wird nach Passagieren gesucht, die freiwillig bereit sind, auf den Flug zu verzichten. Diesen wird der Ticketpreis erstattet oder eine alternative Beförderung angeboten. In so einem Fall haben Sie keine weiteren Ansprüche auf Ausgleichsleistungen.
Wenn keine Freiwilligen gefunden werden, entscheidet die Fluggesellschaft, wer nicht mitfliegt. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die nicht mitfliegen dürfen, steht Ihnen folgende Entschädigung zu:
Ausserdem muss die Fluggesellschaft entweder den Ticketpreis erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung anbieten.
Zusätzlich stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu. Das bedeutet, dass Getränke und Mahlzeiten, die Sie während der Wartezeit konsumiert haben, von der Fluggesellschaft übernommen werden. Das Gleiche gilt für Übernachtungs- und Transportkosten, die während dieser Wartezeit entstanden sind.
Meist kommt die Fluggesellschaft selbst auf Sie zu und bietet Ihnen eine Möglichkeit der Entschädigung an. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, gehen Sie am besten zuerst auf die Fluggesellschaft zu und prüfen, ob sie Ihre Anfrage so behandelt, wie sie dazu verpflichtet wäre.
Bei Streitigkeiten können Sie mithilfe einer Reiseversicherung Unterstützung durch den Reise- und Rechtsschutz beziehen. Diese deckt allfällige Annullationskosten, falls Sie selbst die Reise nicht antreten, abbrechen oder annullieren müssen.
Tipp: Mit der Multi Trip Versicherung von ERV sind nicht nur Sie, sondern Ihre ganze Familie 365 Tage während Ihrer Freizeit und auf Reisen geschützt.
So verhalten Sie sich richtig, wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet ist: