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Wer bezahlt Spitalkosten im Ausland?

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Immer wieder kommt es zu Unfällen und Erkrankungen im Ausland. Reisende müssen dabei oftmals einen Teil der Kosten übernehmen, weil sie ungenügend versichert sind. Mit einer Reiseversicherung sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Rund 70'000 Schweizerinnen und Schweizer verunfallen jährlich im Ausland. Dazu kommen zahlreiche Krankheiten. Doch wer zahlt, wenn Sie notfallmässig ins Spital
eingeliefert werden? In erster Linie übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse resp. der Unfallversicherung die Kosten. Diese bezahlt bis zum doppelten Betrag, der für eine Behandlung in der Schweiz bezahlt würde. Der Grund dafür ist, dass die Kantone bei Spitalbehandlungen in der Schweiz einen Anteil von mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen, was bei Spitalaufenthalten im Ausland nicht der Fall ist.

Dass Behandlungen im Ausland jedoch schnell mehr als das doppelte Kosten, geht oftmals vergessen. Einige Beispiele aus dem Alltag von ERV: 

  • Eine notfallmässige Blinddarmoperation in Spanien kostete CHF 25'000 – der doppelte Betrag für die gleiche Behandlung in der Schweiz liegt bei CHF 9'000.
  • Eine ambulante Behandlung aufgrund von Nierenschmerzen in den USA kostete CHF 20'000 – der doppelte Betrag für eine Behandlung in der Schweiz liegt bei CHF 6'600.
  • Ein Unfall beim Rodeln mit Unterschenkelfraktur in Liechtenstein kostete CHF 30'000 – der doppelte Betrag für die Behandlung in der Schweiz hätte CHF 15'000 kostet.

Die Grundversicherung reicht für Auslandsbehandlungen oftmals nicht aus: Dabei ist die Hälfte der Schweizer Bevölkerung für Spitalkosten im Ausland nicht ausreichend versichert. Das gleiche gilt für Rücktransporte: Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt max. CHF 500, die für Angestellte obligatorische Unfallversicherung übernimmt max. CHF 29'640 für Rettung, Bergung und Transport. Reisende bleiben somit auf den Kosten sitzen. 

 

Reiseversicherung und Krankenkasse überprüfen

Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Reisende ihren Versicherungsschutz überprüfen. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Reiseversicherung eine umfassende
Deckung für Arzt- und Spitalkosten beinhaltet oder ob Sie eine anderweitige Zusatzversicherung wie z.B. in der Krankenkasse besitzen. Falls Sie eine Deckungslücke haben, empfehlen wir Ihnen, eine Jahresreiseversicherung abzuschliessen.

Ob Arzt- und Spitalbehandlungen im Ausland, Annullierungen vor der Reise, Gepäckschaden oder Rücktransport in die Schweiz: Mit unserer Reise- und Freizeitversicherung Multi Trip sind Sie bei jedem Auslandsaufenthalt und in Ihrer Freizeit in der Schweiz umfassend versichert. Neben dem finanziellen Schutz garantieren die Assistance-Bausteine die Sicherstellung einer Weiterreise und gewährleisten jederzeit professionelle und zuverlässige medizinische Unterstützung. Dies sowohl für weltweite Reisen als auch für Freizeit und Mobilität im Alltag. Und das alles für weniger als einen Franken pro Tag.

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