Auf die Ferien freuen sich die meisten ganz besonders. Wenn das Ferienziel dann endlich erreicht ist, sollte dem Glück nichts mehr im Weg stehen. Doch ab und zu weisen Ferienwohnungen oder andere gemietete Unterkünfte grobe Mängel auf. Wie sollten Sie in diesem Fall vorgehen?
Wenn Sie an Ihrem Reiseziel ankommen und die Heizung im gemieteten Chalet funktioniert nicht, kann dies sehr ungemütlich werden. Der Frust ist gross, doch behalten Sie Ruhe und unternehmen Sie die folgenden Schritte.
Als erstes ist es wichtig, dass Sie den Vermieter oder die Vermieterin auf den Mangel aufmerksam machen. Möglicherweise lässt sich das Problem ganz einfach lösen. Diese erste Meldung des Schadens ist zentral, um später mögliche Entschädigungen
einzufordern. Es empfiehlt sich, dass Sie die Kontaktaufnahme schriftlich festhalten.
Falls sich das Problem nicht in kurzer Zeit durch den Vermieter oder die Vermieterin beheben lässt, halten Sie diese Mängel fotografisch fest, um diese später als Beweis zu verwenden. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn Sie die Kontaktdaten anderer betroffener Personen notieren. So können Sie, falls es später zu Diskussionen kommt, diese als Zeugen kontaktieren.
Wenn der Mangel nicht umgehend vor Ort nicht behoben wird, stehen je nach Art und Schwere des Mangels insbesondere folgende Rechte zu: Minderung des Mietzinses oder Schadenersatz, wenn der Vermieter oder die Vermieterin nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. Meist sind die Vermieter oder die Vermieterinnen bereit, Ihnen bei diesen Forderungen entgegenzukommen. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt es sofort nach Ihrer Rückkehr per Einschreiben noch einmal Kontakt aufzunehmen. Schildern Sie im Brief Ihr Vorgehen und halten Sie die genaue Art der Forderung, die sie wünschen, darin fest. Wenn daraufhin innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nichts passiert, wenden Sie sich an Ihre Reiserechtsschutzversicherung.
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