Das Reisen ist zwar vermehrt wieder möglich, allerdings bestehen nach wie vor einige Einschränkungen – dies betrifft auch Gäste aus dem Ausland. Aufgrund dessen bietet ERV die Möglichkeit, die Heilungskosten-Gästeversicherung zu verlängern.
Aktuell ist es nicht allen ausländischen Gästen gestattet, zurück an ihren Wohnort zu kehren. Einige sind bereits über sechs Monate in der Schweiz gestrandet. Grundsätzlich ist die HeilungskostenGästeversicherung der ERV, welche die Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall schützt, auf sechs Monate Laufzeit limitiert. Aufgrund der derzeitigen Situation ermöglicht ERV eine Verlängerung des Versicherungsschutzes um bis zu drei weitere Monate. Somit kann die Versicherungsdeckung bis maximal neun Monate gewährt werden.