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Informationen zum Vorgehen im Schadenfall

1. Die Reise kann nicht angetreten werden.

1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Rechnung Annullierung- bzw. Nachreisekosten
  • Detailliertes Arztzeugnis oder Todesfallbescheinigung oder anderes offizielles Attest
  • Versicherungspolice
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2. Die Reise muss abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden.

1. Alarmzentrale involvieren (Gratisnummer +800 8001 8003 oder +41 848 801 803)

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Detailliertes Arztzeugnis oder Todesfallbescheinigung oder anderes offizielles Attest
  • Quittungen und Rechnungen versicherter zusätzlicher Kosten
  • Polizeirapport
  • Reisebilette
  • Versicherungspolice 
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3. Der Anschlussflug wird verpasst.

1. Lufttransportunternehmen bzw. Fluggesellschaft kontaktieren

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Verspätungsnachweis Lufttransportunternehmung
  • Bestätigung geleistete Entschädigungen Fluggesellschaft
  • Buchungsbestätigung
  • Rechnungen/Quittungen zusätzliche Kosten
  • Versicherungspolice
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4. Die Reise kann infolge eines Elementarereignisses nicht angetreten oder fortgesetzt werden.

1. Reiseveranstalter oder Alarmzentrale kontaktieren (Gratisnummer +800 8001 8003 oder +41 848 801 803)

2. Schaden ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Rechnung Annullierung- bzw. Nachreisekosten
  • Bescheinigung des Vorfalles oder anderes offizielles Attest
  • Versicherungspolice
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5. Reisegepäck gestohlen oder geraubt, beschädigt oder verspätet ausgeliefert.

1. Nächstgelegene Polizeistelle innert 24 Stunden kontaktieren

2. Vorfall zu Protokoll bringen bzw. amtliche Untersuchung beantragen.

3. Schadenfall ERV online melden

4. Unterlagen hochladen

  • Tatbestandaufnahme (Polizeirapport, Flugscheinverlustmeldung,usw.)
  • Quittungen/Rechnungen/Kaufbestätigungen
  • Versicherungspolice
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6. Leistungsträger in Konkurs

1. Reiseveranstalter oder Alarmzentrale kontaktieren

2. Schaden ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Rechnung Annullierung- bzw. Nachreisekosten
  • Offizielle Konkursbestätigung (z.B. Pressemeldung)
  • Versicherungspolice
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7. So schwer erkrankt oder verletzt, dass eine Repatriierung mit medizinischer Betreuung in die Schweiz benötigt wird.

1. Offiziell anerkannte Notfall- und Rettungsorganisation involvieren

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose
  • Offizielle Atteste
  • Quittungen
  • Bescheinigung und Rechnung Notfall-/Rettungsorganisation
  • Polizeirapport
  • Versicherungspolice
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8. Ambulante Behandlung oder stationärer Aufenthalt im Ausland notwendig.

1. Arztpraxis kontaktieren und Anordnungen Folge leisten

2. Schadenfall der Grund- oder Zusatzversicherung zur Abrechnung einreichen

3. Schadenfall ERV online melden

4. Unterlagen hochladen

  • Detailliertes Arztzeugnis, Quittungen/Rechnungen/Kaufbestätigungen
  • Rechnungen / Rezepte Arzt-, Arznei- und Spitalkosten
  • Abrechnung der Grund- oder Zusatzversicherung
  • Versicherungspolice
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9. Zahlungen an Hinterbliebene im Todesfall infolge eines Unfalles.

1. Todesfall innert 24 Stunden an ERV schriftlich oder in einer anderen Textform melden.

2. Unterlagen einreichen

3. Schadenfall ERV online melden

4. Unterlagen einreichen

  • Detailliertes Arztzeugnis und/oder Unfallprotokoll
  • Versicherungspolice
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10. Die Prüfung oder der Kurs wurde nicht bestanden.

1. Alarmzentrale (Alarmzentrale Gratisnummer +800 8001 8003 oder +41 848 801 803) oder ERV (+41 58 275 27 27) kontaktieren 

2. Schaden ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung des absolvierten Kurses
  • Prüfungsresultat
  • Versicherungspolice
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11. Panne mit dem eigenen Fahrzeug.

1. Alarmzentrale (Alarmzentrale Gratisnummer +800 8001 8003 oder +41 848 801 803) kontaktieren

2. Schaden ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Tatbestandaufnahme (Polizeirapport,Unfallprotokoll, usw.)
  • Quittungen und Rechnungen
  • Versicherungspolice
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12. Schaden oder Panne mit dem Mietfahrzeug

1. Fahrzeugvermietung unverzüglich kontaktieren

2. Polizei ggf. kontaktieren und den Vorfall zu Protokoll bringen bzw. amtliche Untersuchung beantragen.

3. Bei Rückgabe des Fahrzeugs einen Schadenbericht durch den Vermieter erstellen lassen.

4. Selbstbehalte vor Ort selbstständig begleichen.

5. Schaden ERV online melden

6. Unterlagen hochladen

  • Fahrzeug-Mietvertrag
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung Vermietung oder Belastungsnachweis Kreditkarte)
  • Tatbestandaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll, usw.)
  • Endabrechnung Mietfahrzeugvermietung
  • Abrechnung über fakturierten Selbstbehalt
  • Versicherungspolice
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13. Der Reiserechtsschutz von Coop Rechtsschutz wird benötigt.

1. Coop Rechtsschutz AG benachrichtigen unter folgender Telefonnummer +41 62 836 00 00 oder per Mail info@cooprecht.ch 

2. Anweisungen gemäss AVB befolgen.

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Weitere Informationen

A.) Wenden Sie sich

• im Schadenfall an den Schadendienst von ERV, Postfach, CH-4002 Basel, www.erv.ch/schaden, Telefon +41 58 275 27 27, schaden@erv.ch

im Notfall an die Alarmzentrale mit 24-Stunden-Service, entweder über die Nummer +41 848 801
803 oder über die Gratisnummer +800 8001 8003. Sie steht Ihnen Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) zur Verfügung. Die Alarmzentrale berät Sie über das zweckmässige Vorgehen und organisiert die erforderliche Hilfe.

B.) Die versicherte Person hat vor und nach dem Schadenfall alles zu unternehmen, was zur Abwendung oder Minderung und zur Klärung des Schadens beiträgt.

C.) Dem Versicherer

• sind unverzüglich verlangte Auskünfte
zu erteilen,

• sind die notwendigen Dokumente
einzureichen und

• ist eine Zahlungsverbindung (IBAN des
Bank- oder Postkontos) anzugeben.

D.) Bei Erkrankung oder Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen; dieser ist über die Reisepläne zu orientieren und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Die versicherte/anspruchsberechtigte Person hat die Ärzte, die sie behandelt haben, von der Schweigepflicht gegenüber den Versicherern zu entbinden.

E.) Alle Dokumente im Original und beschädigte Gegenstände sind aufzubewahren und auf Verlangen von ERV zur Verfügung zu stellen.

Schuldhafte Verletzung und Pflichten im Schadenfall

A.) Bei schuldhafter Verletzung der Pflichten im Schadenfall ist der Versicherer befugt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei bedingungsgemässem Verhalten vermindert hätte.

B.) Die Leistungspflicht des Versicherers
entfällt, wenn dadurch dem Versicherer ein Nachteil erwächst und

• vorsätzlich unwahre Angaben gemacht
werden,

• Tatsachen verschwiegen werden oder

• die verlangten Pflichten (u.a. Polizeirapport,
Tatbestandesaufnahme, Bestätigung und Quittungen) unterlassen werden.

Was tun im Schadenfall?

Melden Sie Ihren Schadenfall ganz einfach hier online.

Damit Sie die Schadenanzeige möglichst rasch und korrekt ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen, Belege und allfällige Fotos zum Schadenfall bereitzulegen.

Haben Sie fragen?

Kontaktadresse
Schaden-Service
ERV
St. Alban-Anlage 26
4002 Basel
+41 58 275 27 27 schaden@erv.ch