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Informationen zum Vorgehen im Schadenfall

1. Die Reise kann nicht angetreten werden.

1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren
1.2. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt konsultieren)

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Rechnung Annullierung- bzw. Nachreisekosten
  • Detailliertes Arztzeugnis oder Todesfallbescheinigung oder anderes offizielles Attest
  • Versicherungspolice
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2.a. Die Reise muss abgebrochen oder unterbrochen werden wegen eines eigenen medizinischen Problems.

1. Alarmzentrale unverzüglich involvieren (+41 848 801 803)

2. Arzt unverzüglich vor Ort konsultieren

 

2.b. Die Reise muss verlängert wegen eines eigenen medizinischen Problems.

1. Arzt unverzüglich vor Ort konsultieren

2. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren

3. Schadenfall ERV online melden

4. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Detailliertes Arztzeugnis oder Todesfallbescheinigung oder anderes offizielles Attest
  • Quittungen und Rechnungen versicherter zusätzlicher Kosten
  • Reisebillette
  • Versicherungspolice

2.c. Die Reise muss abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden wegen medizinischen Fällen von Dritten oder bei nicht medizinischen Fällen.

1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren

1.2 Nachweis (z.B. Arztzeugnis) einholen

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Buchungsbestätigung/Rechnung
  • Rechnung Annullierung- bzw. Nachreisekosten
  • Detailliertes Arztzeugnis oder Todesfallbescheinigung oder anderes offizielles Attest
  • Versicherungspolice

Schadenfall hier melden

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3. Der Anschlussflug wird verpasst.

1. Lufttransportunternehmen bzw. Fluggesellschaft kontaktieren

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Verspätungsnachweis Lufttransportunternehmung
  • Bestätigung geleistete Entschädigungen Fluggesellschaft
  • Buchungsbestätigung
  • Rechnungen/Quittungen zusätzliche Kosten
  • Versicherungspolice
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4. Reisegepäck gestohlen oder geraubt, beschädigt oder verspätet ausgeliefert oder verloren gegangen.

1. Nächstgelegene Polizeistelle innert 24 Stunden kontaktieren und Vorfall zu Protokoll bringen bzw. amtliche Untersuchung beantragen. (nur bei Diebstahl und Beraubung)

2. Transportunternehmen bzw. Fluggesellschaft kontaktieren (nur bei Beschädigung, Verlust und verspäteter Auslieferung)

3. Schadenfall ERV online melden

4. Unterlagen hochladen

  • Tatbestandaufnahme (Polizeirapport, Flugscheinverlustmeldung,usw.)
  • Quittungen/Rechnungen/Kaufbestätigungen
  • Versicherungspolice
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5.a. Ambulante Behandlung im Ausland notwendig.

1. Arzt oder Spital aufsuchen

2. Schadenfall der Grund- oder Zusatzversicherung zur Abrechnung einreichen

3. Schadenfall ERV online melden

4. Unterlagen hochladen

  • Detailliertes Arztzeugnis
  • Quittungen/Rechnungen/Kaufbestätigungen
  • Rechnungen / Rezepte Arzt-, Arznei- und Spitalkosten
  • Abrechnung der Grund- oder Zusatzversicherung
  • Versicherungspolice

Schadenfall hier melden

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5.b. Stationärer Aufenthalt im Ausland notwendig.

1. Spital aufsuchen

2. Alarmzentrale unverzüglich involvieren (+41 848 801 803)

 

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6. Panne mit dem eigenen Fahrzeug.

1. Alarmzentrale unverzüglich involvieren (+41 848 801 803)

2. Schaden ERV melden

3. Quittungen und Rechnungen senden

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7. Schaden oder Panne mit dem Mietfahrzeug.

1. Fahrzeugvermietung unverzüglich kontaktieren

2. Bei Rückgabe des Fahrzeugs einen Schadenbericht durch den Vermieter erstellen lassen

3. Selbstbehalte vor Ort selbstständig begleichen

4. Unterlagen hochladen

  • Fahrzeug-Mietvertrag
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung Vermietung oder Belastungsnachweis Kreditkarte)
  • Tatbestandaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll, usw.)
  • Endabrechnung Mietfahrzeugvermietung
  • Abrechnung über fakturierten Selbstbehalt
  • Fotos des Schadens
  • Versicherungspolice
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8. Der Reiserechtsschutz von Coop Rechtsschutz wird benötigt.

1. Coop Rechtsschutz AG benachrichtigen unter folgender Telefonnummer +41 62 836 00 00 oder per Mail info@cooprecht.ch 

2. Anweisungen gemäss AVB befolgen

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9. Eine Veranstaltung kann nicht besucht werden.

1. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt konsultieren)

2. Schaden ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Bestellbestätigung
  • Detailliertes Arztzeugnis oder Todesfallbescheinigung oder anderes offizielles Attest
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10. Mein ausländischer Gast muss medizinisch versorgt werden.

1. Es besteht eine freie Arztwahl

2. Bei ambulanten Behandlungen soll der Kunde/Gastgeber die Rechnung bezahlen und den Fall online auf www.erv.ch melden

3. Bei stationären Behandlungen muss das Spital so rasch als möglich ein Kostengutsprachegesuch an schaden@erv.ch senden. ERV prüft Sachverhalt und informiert Spital über weiteres Vorgehen

4. Wenn eine Rüchkführung ins Heimatland gewünscht wird/erforderlich ist, muss die Notrufzentrale (+41 848 801 803) kontaktiert werden 

5. Bei Behandlungen im Ausland muss die Notrufzentrale (+41 848 801 803) kontaktiert werden 

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11.a. E-Bike wird gestohlen.

1. Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen

2. Schadenfall ERV online melden

3. Unterlagen hochladen

  • Ursprüngliche Rechnung des Bikes inkl. Zubehör
  • Polizeirapport
  • Police Hausratversicherung
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11.b. E-Bike wird beschädigt.

1. Schadenfall ERV online melden 

2. Unterlagen hochladen

  • Ursprüngliche Rechnung des Bikes inkl. Zubehör
  • Fotos des Schadens
  • Reparaturrechnung
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Weitere Informationen

A.) Wenden Sie sich

• im Schadenfall an den Schadendienst von ERV, Postfach, CH-4002 Basel, www.erv.ch/schaden, Telefon +41 58 275 27 27, schaden@erv.ch

im Notfall an die Alarmzentrale mit 24-Stunden-Service, entweder über die Nummer +41 848 801
803 oder über die Gratisnummer +800 8001 8003. Sie steht Ihnen Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) zur Verfügung. Die Alarmzentrale berät Sie über das zweckmässige Vorgehen und organisiert die erforderliche Hilfe.

B.) Die versicherte Person hat vor und nach dem Schadenfall alles zu unternehmen, was zur Abwendung oder Minderung und zur Klärung des Schadens beiträgt.

C.) Dem Versicherer

• sind unverzüglich verlangte Auskünfte
zu erteilen,

• sind die notwendigen Dokumente
einzureichen und

• ist eine Zahlungsverbindung (IBAN des
Bank- oder Postkontos) anzugeben.

D.) Bei Erkrankung oder Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen; dieser ist über die Reisepläne zu orientieren und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Die versicherte/anspruchsberechtigte Person hat die Ärzte, die sie behandelt haben, von der Schweigepflicht gegenüber den Versicherern zu entbinden.

E.) Alle Dokumente im Original und beschädigte Gegenstände sind aufzubewahren und auf Verlangen von ERV zur Verfügung zu stellen.

Schuldhafte Verletzung und Pflichten im Schadenfall

A.) Bei schuldhafter Verletzung der Pflichten im Schadenfall ist der Versicherer befugt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei bedingungsgemässem Verhalten vermindert hätte.

B.) Die Leistungspflicht des Versicherers
entfällt, wenn dadurch dem Versicherer ein Nachteil erwächst und

• vorsätzlich unwahre Angaben gemacht
werden,

• Tatsachen verschwiegen werden oder

• die verlangten Pflichten (u.a. Polizeirapport,
Tatbestandesaufnahme, Bestätigung und Quittungen) unterlassen werden.

Was tun im Schadenfall?

Melden Sie Ihren Schadenfall ganz einfach hier online.

Damit Sie die Schadenanzeige möglichst rasch und korrekt ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen, Belege und allfällige Fotos zum Schadenfall bereitzulegen.

Haben Sie fragen?

Kontaktadresse
Schaden-Service
ERV
St. Alban-Anlage 26
4002 Basel
+41 58 275 27 27 schaden@erv.ch