Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Versicherungsdeckungen und die Formulare für Ihre Schadenanzeige. Damit Sie diese möglichst rasch und korrekt ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen, Belege und allfällige Fotos zum Schadenfall bereitzulegen.
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von CHF 50.00. |
Geographischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungsdeckung |
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer Visa-Debitkarte der BKB bezahlt wurde. |
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von CHF 50.00. |
Geographischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungsdeckung |
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer Visa-Debitkarte der BKB bezahlt wurde. |
Versicherte Tickets |
Veranstaltungstickets wie Konzerttickets, Startgelder für Stadtläufe etc. |
Geographischer Geltungsbereich |
Europa |
Versicherungsdeckung |
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer Visa-Debitkarte der BKB bezahlt wurde. |
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von CHF 50.00. |
Geographischer Geltungsbereich |
Schweiz
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Versicherungsdeckung |
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer Visa-Debitkarte der BKB bezahlt wurde. |
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte elektrische Geräte, elektronische Unterhaltungsgeräte und elektronische Kommunikationsgeräte mit einer gültigen Herstellergarantie und einem Mindestwert von CHF 50.00. |
Geographischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungsdeckung |
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer Visa-Debitkarte der BKB bezahlt wurde. |
Füllen Sie bitte das entsprechende Schadenformular aus und legen Sie sämtliche Unterlagen bei. Bitte senden Sie anschliessend das ausgefüllte Formular und Ihre Unterlagen per E-Mail an schaden@erv.ch.
Bei jeder Anmeldung eines Schadenfalles ist zwingend ein Nachweis (Visa-/Debitkartenabrechnung oder Auszug E-Finance) beizulegen. Es ist nachzuweisen, dass mindestens 80% des Kaufpreises / der ursprünglichen Reiseleistung mit der Karte bezahlt wurde.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne.